GRÜNDE FREIE WÄHLER!

AUCH IN DEINER GEMEINDE!

Wir FREIE WÄHLER stehen für eine Politik, die den Bürgerwillen umsetzt, die Interessen unseres Landes vertritt und damit die Zukunft unserer Kinder sichert.


Wir stehen für starke Regionen
,
ehrenamtliches Engagement und gleiche Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Deswegen treten wir für die Förderung der lokalen Wirtschaft, solide Kommunalfinanzen und eine flächendeckende bäuerliche Landwirtschaft ein.


Wir lehnen die Privatisierung
der öffentlichen Daseinsvorsorge (Wasser, Krankenhäuser, Entsorgung, ÖPNV u.v.m.) konsequent ab. Stabile Gemeinden, Städte und Kreise sind ein Garant für eine lebenswerte Heimat und eine funktionierende Gesellschaft, die von Gemeinschaft und Respekt geprägt ist. 


Es braucht eine solide Partei der Bürger
, die sich die Zukunftsfähigkeit unseres Landes auf die Fahnen geschrieben hat. Dessen zunehmende Spaltung muss überwunden und unsere Gesellschaft wieder zusammengeführt werden.


Dafür treten wir FREIE WÄHLER
, als stärkste außerpalamentarische Kraft in Deutschland, auf allen politischen Ebenen zu Wahlen an! 

WARUM EINE ORTSVEREINIGUNG?

Die Ortsvereinigungen sind die kleinste Gliederung in unserer Partei. Neben der Bundes-, der Landes- und der Kreisvereinigung sind sie Bestandteil der Struktur der FREIEN WÄHLER. Ortsvereinigungen sind direkt an der Basis und nehmen eine wichtige Rolle ein. Die Ortsvereinigungen vernetzen die Mitglieder untereinander vor Ort. Sie kennen die Belange der Bürgerinnen und Bürger vor Ort am besten und können direkt auf Probleme politisch reagieren. Außerdem sind sie die erste Anlaufstelle für alle, die sich für FREIE WÄHLER interessieren.


Zur Kommunalwahl
stellen unsere Ortsvereinigungen die Kandidatinnen und Kandidaten auf, bestimmen über das Kommunalwahlprogramm vor Ort und gestalten den lokalen Wahlkampf. Daher ist es unser erklärtes Ziel, in allen Kreisen des Landes flächendeckend Ortsvereinigungen zu haben, die ganz nah an den Bürgerinnen und Bürgern und der Politik vor Ort sind.

JETZT LOSLEGEN UND…

GRÜNDUNGSVERSAMMLUNG

Alle Mitglieder, die ihren Erstwohnsitz im Gebiet der zukünftigen Ortsvereinigung haben, sind schriftlich zur Gründungsversammlung einzuladen. Eingeladen wird von der Landesgeschäftsstelle.


Auf der Gründungsversammlung
muss die Satzung der Ortsvereinigung verabschiedet werden. Der eigentliche Gründungsakt ist die Verabschiedung der Satzung. Zum Zeitpunkt der Satzungsabstimmung müssen mindestens sieben aktive Mitglieder der zu gründenden Ortsvereinigung anwesend sein. Die Satzung darf nicht der Kreis-, bzw. Landes- und Bundessatzung widersprechen. Deswegen haben wir eine praxiserprobte Mustersatzung entwickelt, die an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden kann.

Von der Gründungsversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Bestandteil dieses Protokolls ist eine Teilnehmerliste, in der alle Gründungsmitglieder namentlich aufgeführt sind und ihre Teilnahme mit Unterschrift bestätigen. Zudem muss das Protokoll vom Protokollanten/der Protokollantin, dem Versammlungsleiter/der Versammlungsleiterin und dem/der neu gewählten Vorsitzenden persönlich unterschrieben werden. Eine Kopie des Protokolls und die beschlossene Satzung werden an die Landesgeschäftsstelle geschickt.

DER VORSTAND

Der Vorstand muss aus mindestens drei Personen bestehen. Nach Parteiengesetz ist eine Amtszeit von längstens zwei Jahren zulässig, dann muss neu gewählt werden. Nach der Verabschiedung der Satzung wird der Vorstand zum ersten Mal auf der Gründungsversammlung gewählt. Da sich bei einer Neugründung die Mitglieder erfahrungsgemäß noch nicht lange kennen, kann der Vorstand auch zunächst für ein Jahr gewählt werden. Dieses ist dann im Gründungsprotokoll gesondert zu vermerken.


Jeder kann sich
in die Ortsvereinigung nach seinen Talenten einbringen. Ein gutes Team ist die wichtigste Erfolgsvoraussetzung in der Kommunalpolitik.

FINANZIERUNG

Damit die Ortsvereinigung schnell arbeitsfähig wird, gewähren Bundes- und Landesvereinigung einen Gründungsausschuss. Anschließend erhält die Ortsvereinigung für ihre Arbeit jährliche Zuschüsse der Landesvereinigung basierend auf den eingeworbenen Eigenmitteln vor Ort. Über die satzungsgemäße Verwendung muss ein Nachweis geführt werden.


Mit ihren Mitteln
kann die Ortsvereinigung FREIE WÄHLER Material bestellen oder eigene Drucksachen, Plakate etc. erstellen. Eine Sammlung an Druckvorlagen steht dafür zur Verfügung.

AKTIONEN

Eine Ortsvereinigung möchte sich zu einem speziellen Thema engagieren? Es gibt vor Ort ein kommunales Problem, wie z.B. zu wenig Kinderbetreuungsplätze, zu wenig Busse für den Schülertransport oder ein Mangel an Grünflächen? Wir unterstützen gerne dabei einen fachkundigen Referenten für das passende Thema einzuladen. Dann diskutieren wir mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Situation vor Ort.


Um Menschen zusammenzubringen
sind ein gemeinsames Frühstück, Picknick oder auch ein Stammtisch im örtlichen Gasthof gut geeignet. Ein interessanter Vortrag ist dabei immer ein guter Einstieg.


Auch ein organisierter Rundgang
durch die Stadt/den Ort/die Gemeinde, um zu schauen wo Gestaltungsbedarf besteht, kann neue Ideen für erste politische Forderungen liefern.

ANSPRECHPARTNER

Ihr Ansprechpartner für Kreis- und Orts-vereinigungsgründungen: 

Thomas Thedens
Landesgeschäftsführer

Telefon:  +49 (0)451 6111 7301
E-Mail: geschaeftsstelle [at] sh.freiewaehler.eu

Thomas Thedens

KONTAKT

FREIE WÄHLER Schleswig-Holstein
Schwertfegerstraße 26
23556 Lübeck

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Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. bis Do. 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr

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