Zur aktuellen Debatte über die Zukunft des § 188 Strafgesetzbuch erklärt Dieter Harrsen, ehemaliger Landrat des Kreises Nordfriesland und Mitglied der FREIEN WÄHLER Schleswig-Holstein:
„Der ursprüngliche Zweck des § 188 StGB war richtig und notwendig. Menschen, die sich politisch engagieren – insbesondere ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker – müssen vor gezielten Einschüchterungen, Hasskampagnen und persönlichen Angriffen geschützt werden. Wer Verantwortung für seine Gemeinde, seine Stadt oder seinen Kreis übernimmt, darf nicht schutzlos sein.
Gerade auf kommunaler Ebene erleben wir seit Jahren, dass engagierte Bürgerinnen und Bürger zunehmend Anfeindungen ausgesetzt sind. Viele überlegen inzwischen zweimal, ob sie sich überhaupt noch ehrenamtlich politisch engagieren wollen. Diesem Trend sollte § 188 entgegenwirken.
Allerdings lassen aktuelle Entscheidungen der Gerichte Zweifel daran aufkommen, ob die Vorschrift derzeit noch in diesem Sinne angewendet wird. Wenn überspitzte oder stilistisch fragwürdige, aber dennoch legitime Regierungskritik strafrechtlich verfolgt wird, verschiebt sich die Grenze zulässiger Meinungsäußerung zu stark zulasten der Meinungsfreiheit.
In einer freiheitlichen Demokratie müssen auch scharfe, polemische und geschmacklich zweifelhafte Äußerungen gegenüber Regierungen und Amtsträgern grundsätzlich möglich bleiben. Die Bürger dürfen ihre Unzufriedenheit mit politischen Entscheidungen deutlich zum Ausdruck bringen, ohne befürchten zu müssen, dass jede überspitzte Formulierung kriminalisiert wird.
Ich gehe davon aus, dass die Obergerichte in den kommenden Jahren für die notwendige Klarheit sorgen und die Anwendung des § 188 wieder stärker an seinem eigentlichen Zweck ausrichten werden. Sollte dies nicht gelingen, wird der Gesetzgeber die Vorschrift überarbeiten müssen.
Es muss unmissverständlich klar sein: Geschützt werden sollen nicht Regierungen oder politische Machtinhaber als solche. Geschützt werden sollen die Bürgerinnen und Bürger, die sich oftmals ehrenamtlich für unsere Demokratie und unseren Staat engagieren und deshalb besonderen Anfeindungen ausgesetzt sind.
Die Meinungsfreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Der Schutz politisch Engagierter und die Freiheit der politischen Debatte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides muss gleichermaßen gewährleistet sein.“
