FREIE WÄHLER klagen gegen Fraktionsgrößen-Gesetz

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Beitrag von Gregor Voht

Die FREIEN WÄHLER Schleswig-Holstein sehen sich durch die Änderungen in der Gemeinde- und Kreisordnung in ihren Verfassungsrechten verletzt. Durch das „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ wurde u.a. die Mindestgröße von Fraktionen in Kreistagen von zwei auf mindestens drei Mitglieder erhöht. Da mit dem Fraktionsstatus viele Antrags- und Rederechte einhergehen, hat der Landesvorsitzende der FREIEN WÄHLER Schleswig-Holstein, Gregor Voht, Klage beim Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht eingereicht.


Gregor Voht: „Ohne einen sachlichen Grund haben die etablierten, ‚großen‘ Parteien neue Hürden für die demokratische Beteiligung im Land geschaffen. Die neuen Vorgaben verzerren den politischen Wettbewerb, gefährden das Recht der Chancengleichheit und das Recht auf Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung. Bis heute fehlt jeder Beweis, dass die Arbeitsfähigkeit in den Kreistagen unter Kleinstfraktionen leiden würde. Wenn von uns Anfragen und Anträgen eingebracht sowie Redebeiträge gehalten werden, ist dies zunächst einmal keine Belastung, sondern schlicht gelebte Demokratie. Nur auf diesem Weg können wir die nötigen Informationen erhalten, um Politik im Sinne unserer Wählerinnen und Wähler zu gestalten. Die Bildung von Fraktionen erst ab drei Mitgliedern zu ermöglichen, sehen wir daher als verfassungswidrig an.“


Gegen die eingeführte Hürde für Fraktionen in großen Gemeindevertretungen und Kreistagen haben die FREIEN WÄHLER einen sogenannten Organstreit beim Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht eingeleitet (Az. LVerfG 5/23). Der Antrag wurde Landtag und Landesregierung bereits zugestellt. Die Partei wird von der Düsseldorfer Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft anwaltlich beraten und vertreten. Diese hatte 2017 erfolgreich eine Klage gegen eine kommunalrechtliche Sperrklausel in der Landesverfassung von NRW vor dem dortigen Verfassungsgerichtshof vertreten.


„Parallel zur Klage vor dem Landesverfassungsgericht unterstützen wir auch die Volksinitiative gegen das geplante Gesetz. Das neben den Vorgaben für Fraktionen in großen Gemeindevertretungen und Kreistagen auch die Hürden für Bürgerbegehren verschärft wurden, zeigt, dass Schwarz-Grün die Bürgerbeteiligung im Land weiter reduzieren möchte. Diesen Weg werden wir FREIE WÄHLER nicht mittragen“, so Voht weiter.


Das Landesverfassungsgericht hat sich mit der Frage der Fraktionsgrößen bereits anlässlich eines Eilverfahrens in diesem Frühjahr befasst. Hier hat das Gericht eine Verfassungswidrigkeit für möglich gehalten, sah aber keine Möglichkeit die Gesetzesänderungen vorläufig zu stoppen. (Az. LVerfG 3/23) Die FREIEN WÄHLER erwarten, dass eine Entscheidung über die jetzt erhobene Klage bereits in der ersten Jahreshälfte 2024 erfolgen könnte, da das Gericht sachlich in die Materie bereits eingearbeitet ist.

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