Die Flüchtlingsaufnahme stößt in Schleswig-Holstein an ihre Kapazitätsgrenzen. Seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges auf die Ukraine hat Schleswig-Holstein über 40.000 Flüchtlinge aufgenommen. Die FREIEN WÄHLER stehen solidarisch an der Seite des ukrainischen Volkes und wollen auch weiterhin vollumfängliche Hilfe für Geflüchtete gewährleisten. Die Kosten für die Unterbringung und Versorgung dürfen jedoch nicht zu Lasten der Kommunen und des Landes gehen. Die FREIEN WÄHLER setzen sich stattdessen für eine vollständige Kostenübernahme durch den Bund ein.
Gregor Voht, Landesvorsitzender FREIE WÄHLER Schleswig-Holstein, warnt vor einer Überlastung der Erstaufnahmeeinrichtungen: „Die Aufnahmeeinrichtungen platzen aus allen Nähten. Die verfügbaren knapp 4.500 Plätze sind vollständig ausgelastet. Da wir aufgrund der humanitären Ausnahmesituation weitere Geflüchtete erwarten müssen, brauchen wir schnellstmöglich eine verlässliche Finanzierungszusicherung durch den Bund. Ein Kapazitätsausbau bei der Erweiterung von Erstaufnahmeeinrichtungen und bei der kommunalen Unterbringung darf nicht zulasten der Bundesländer oder der Kommunen gehen.“
Die starke Auslastung und der weiter steigende Unterbringungsbedarf führen dazu, dass den Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften bereits jetzt nur noch eine Wohnfläche von 6 bis 8 Quadratmetern zur Verfügung steht. Diese beengten Wohnverhältnisse haben bereits in den vergangenen Jahren zu sozialen Spannungen in den Einrichtungen geführt. Die FREIEN WÄHLER setzen sich deshalb für eine personelle Stärkung der Landesämter für eine beschleunigte Registrierung und Verteilung der Menschen auf die Kommunen ein.
„Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine entstehen erneut unnötige Belastungssituationen für die Mitarbeiter in den Landesbehörden. Erst nach der Verteilung auf die Städte und Gemeinden kann den teilweise traumatisierten Menschen aus der Ukraine zielgerichtet geholfen werden. Damit die Qualität der Hilfe vor Ort jedoch nicht von der Kassenlage der jeweiligen Kommune abhängig ist, muss der Bund mit Personal und Finanzmitteln die Unterbringung und Versorgung unterstützen“, so Voht weiter.